FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten

1. Projekt Notinsel - Was Steckt Dahinter?

Kinder sind Übergriffen, Gewalt und vielen anderen Gefahren oft schutzlos ausgeliefert. Sie sind die schwächsten und damit schutzbedürftigsten Mitglieder unserer Gesellschaft.

Die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel hat im Jahr 2002 mit dem Notinsel-Projekt eine Initiative ins Leben gerufen, damit Kinder in Not- und Gefahrensituationen und auch bei alltäglichen kleineren Problemen Anlaufstellen in ihrer Stadt, Gemeinde und Umgebung finden. 

An vielen Orten deutschlandweit gibt es eine Vielzahl von sogenannten Notinseln für Kinder. Notinseln können Geschäfte, Arztpraxen, Apotheken, Kioske und viele Orte mehr sein, an denen erwachsene Menschen Kindern helfen möchten. Diese Orte bilden ein dicht gewebtes Netz an Anlaufstellen für alltägliche Nöte von Kindern und werden von einem zentralen Projektträger für eine Gemeinde oder Stadt koordiniert. Das Notinsel-Projekt baut somit auf bestehende örtliche Strukturen auf und trägt zur Vernetzung von engagierten Menschen aus ganz verschiedenen Bereichen bei.

Dass gerade der Einzelhandel und weitere Unternehmen Teil des Notinsel-Projektes sein können, ist ein Novum im Bereich Kinderschutz. So können alle Menschen einen Beitrag zum Schutz von Kindern leisten, unabhängig davon, über welche Ausbildung sie verfügen.

Das Notinsel-Projekt funktioniert nach dem Prinzip der Übertragung, eines ehemals für die Stadt Karlsruhe entwickelten Projektes mit einem hohen Bekanntheitsgrad, auf viele Orte deutschlandweit und ist damit ein langfristiges und nachhaltiges Projekt im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte. 

Das Notinsel-Projekt verfügt über eine Notinsel-Webseite www.notinsel.de. Im Login-Bereich können alle registrierten Beteiligten, z.B. die Notinseln, Projektträger, Schulen, selbständig Informationen einstellen. Interessierten bietet die Notinsel-Webseite Einblick in das Projekt und sie umfasst auch wichtige Informationen für Kinder und ihre Eltern.  

2. Was ist eine Notinsel?

Sogenannte Notinseln für Kinder sind Geschäfte des Einzelhandels, Banken, Apotheken, Arztpraxen, Restaurants und Hotels, öffentliche Einrichtungen und viele Anlaufstellen mehr. Überall dort treffen Kinder auf engagierte Menschen, die an ihrem täglichen Arbeitsplatz Kindern zuhören, sie ernst nehmen und ihnen in Not helfen möchten.

Auch Schulen, Horte, Kitas und weitere Einrichtungen können für Kinder eine Notinsel in ihrer Umgebung sein. Gleichzeitig sind diese öffentlichen Einrichtungen auch die zentralen Partner im Projekt, um Notinseln bei Kindern bekannt zu machen. 

Alle Anlaufstellen zusammen - ob Banken, Apotheken, Schulen oder Geschäfte - sind Teil des Notinsel-Projektes und agieren in einem Netz, das von einem Projektträger vor Ort im Blick behalten wird.

3. Warum benötigen Kinder Notinseln?

Gefahrensituationen und (vermeintliche) Notlagen für Kinder in Städten und Gemeinden sind vielfältig. Beispielhafte Gründe, warum Kinder eine Notinsel um Hilfe bitten, sind Mobbingsituationen auf dem Schulweg, Verlaufen auf dem Weg nach Hause, Verlieren von Geldbeutel, Schlüssel oder Handy. Diese vermeintlich kleineren Notlagen können bei Kindern große Angst und Kummer auslösen. 

Aber auch Übergriffe von gleichaltrigen und älteren Kindern und Jugendlichen sowie von Erwachsenen auf Kinder, finden auf der Straße statt und sind Teil unserer Lebensrealität. Für alle diese Fälle sind Geschäfte, Bäckereien, Apotheken, Kioske oder Arztpraxen wichtige erste Anlaufstellen für Kinder. Sie alle können eine Notinsel sein und Kindern Schutz und Zuflucht bieten. 

Seit Bestehen des Projektes im Jahr 2002 wurden immer wieder Vorfälle gemeldet. Beispielweise flüchtete sich ein Kind zum Bäcker, weil es sich von einem Mann bedroht sah. Im Herbst 2023 konnte sich ein Kind sogar einer geplanten „Entführung“ entziehen und flüchtete in eine Notinsel. Dieser und weitere Vorkommnisse sind immer wieder Teil der Presseberichterstattung. Jeder einzelne Fall zeigt, wie wichtig das Notinsel-Projekt ist, vor allem präventiv.

4. Was sind die Aufgaben von Notinseln?

Notinseln leisten konkrete und praktische Hilfen, z.B. durch Zuhören, Trösten, ein Pflaster auf einer Wunde anbringen oder durch einen Anruf Zuhause oder in der Schule. In prekären Situationen kontaktieren die Mitarbeitenden der Notinseln auch die Polizei, die Rettungsleitstelle, das Jugendamt oder andere spezialisierte Anlaufstellen. Sie setzen ein Signal für Kinder: „Wo wir sind, bist du sicher!“. 

Die Mitarbeitenden in einer Notinsel sind durch die Inhaber der Geschäfte informiert, dass sie Teil des Notinsel-Projektes sind. Ihre Aufgaben in konkreten Situationen leiten sich von einer Handlungsanweisung (Notinsel-Material) ab, die in allen Notinseln an einem zentralen Ort für alle im Team einsehbar ausliegt. In den meisten Fällen sind die Mitarbeitenden zwar nicht pädagogisch ausgebildet, können aber eine wichtige Stütze für Kinder sein und kleinere Hilfestellungen anbieten, aber auch einen wichtigen Anfang einer Hilfekette bilden, damit Kinder möglichst schnell an kompetente Ansprechpersonen gelangen oder zu ihren Eltern. 

Der gesunde Menschenverstand ist für die Hilfe entscheidend, dafür benötigt es Engagement und ein Herz und weniger eine fundierte Ausbildung

Zur Hilfeleistung verpflichtet sich die Notinsel in einer Selbstverpflichtungserklärung.

5. Entstehen einzelne Notinseln Kosten?

Nein, den teilnehmenden Geschäften/ Praxen etc., die als Notinsel fungieren, entstehen keine Kosten. Die Kosten für den Druck von Werbe- und Informationsmaterial sowie für die Ausstattung der Notinseln, werden vom Projektträger vor Ort oder von der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel getragen. 

Der attraktive Firmeneintrag als Notinsel auf der Notinsel-Webseite www.notinsel.de ist ebenfalls kostenfrei.

6. Wie erkennen Kinder Notinseln?

Jede Notinsel (Geschäfte, Praxen etc.) hat einen Notinsel-Aufkleber mit einem QR-Code, der auf die Webseite verlinkt und an der Eingangstüre oder an der Fensterfront angebracht ist. Der Notinsel-Aufkleber ist das Signal für Kinder: „Wo wir sind, bist du sicher!“. Der Notinsel-Aufkleber sollte bestenfalls „auf Augenhöhe“ der Kinder, gut sichtbar, angebracht werden. 

Bei einer Geschäftsaufgabe oder -wechsel muss dieser Aufkleber entfernt werden. Das gilt grundsätzlich auch, wenn das nachfolgende Geschäft Notinsel werden oder bleiben möchte. In diesen Fällen ist eine neue Registrierung notwendig und die Absprache mit dem Projektträger vor Ort. 

7. Was ist die Selbstverpflichtungserklärung?

Eine Selbstverpflichtungserklärung ist eine Vereinbarung darüber, dass die Notinseln mit allen ihren Mitarbeitenden sich verpflichtet, Sorgen eines hilfesuchenden Kindes ernst zu nehmen, aufmerksam zu sein, zuzuhören und entsprechend der Handlungsanweisung vorzugehen.

Die Selbstverpflichtung weist darauf hin, dass der Projektträger vor Ort und auch die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel jederzeit und auch unangemeldet, eine Notinsel aufsuchen können, um sich von der Qualität der Notinsel zu überzeugen. Bei Bedarf kann auch ein polizeiliches Führungszeugnis von den Mitarbeitenden und Verantwortlichen einer Notinsel verlangt werden.

8. Welche Geschäfte/ Praxen etc. können Notinseln werden?

Eine grundlegende Voraussetzung ist, dass es in der betreffenden Stadt oder Gemeinde einen Projektträger vor Ort gibt. Dann können Geschäfte, Bäckereien, Banken, Arztpraxen, Apotheken etc. eine Notinsel werden. Diese Einrichtungen müssen dann folgende Kriterien erfüllen:

  • Gute Erreichbarkeit für Kinder von der Straße aus (ebenerdig, Erdgeschoss, Eingänge über Hinterhöfe o.ä. sind nicht geeignet) 
  • Barrierearmer Zugang (wenn Kinder klingeln oder nach der Tür suchen müssen, sind diese Orte nicht geeignet)
  • Regelmäßige und längere Öffnungszeiten (wenn nur an 1 oder 2 Tagen oder „nach Terminvereinbarung“ und zu sehr eingeschränkten Uhrzeiten geöffnet ist, sind diese Orte nicht geeignet)
  • Präsenz von mehreren Mitarbeitenden als Kontaktpersonen ist wünschenswert (wenn Kinder nur eine Person antreffen, konterkariert dies die Empfehlung an Kinder, eher Menschengruppen bei einem Hilfebedarf anzusprechen)

Kinder, die Hilfe suchen, sollen unmittelbar, wenn sie zur Türe reinkommen, eine Ansprechperson in der Notinsel antreffen. Grundsätzlich haben die Projektträger vor Ort und die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel das Recht, auch ohne Angabe von Gründen, den Status einer Notinsel zu verwehren oder abzuerkennen.

9. Wie können Geschäfte/ Praxen etc. Notinseln werden?

Interessierte Geschäfte, Arztpraxen, Kioske, Apotheken oder andere Einrichtungen können eine Notinsel werden, wenn es in ihrer Stadt oder Gemeinde einen sogenannten Projektträger vor Ort gibt. Dieser ist auf der Notinsel-Webseite zu finden. Findet sich kein solcher Eintrag, gibt es in dieser Stadt oder Gemeinde bisher keinen Projektträger vor Ort und daher kann auch kein Geschäft etc. Notinsel werden. In solchen Fällen empfiehlt die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel, dass enggierte Menschen die Stadt-/Ortsverwaltung oder ggf. einen potentiellen gemeinnützigen Träger vor Ort selbst ansprechen, ob dieser das Projekt nicht federführend umsetzen möchte. Dieser potentielle Projektträger nimmt dann Kontakt mit der Stiftung auf über: info@notinsel.de

Projektträger vor Ort sind die zentralen Ansprechpartner für (potentielle) Notinseln. Sie koordinieren das Projekt vor Ort und bestätigen die Selbstverpflichtungserklärung der (potentiellen) Notinseln Ausschließlich der Projektträger vor Ort überbringt die Notinsel-Materialien und ist für alle Fragen anzusprechen. 

10. Was genau ist und macht ein Projektträger?

Die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel ist Initiator und deutschlandweiter Träger des Notinsel-Projektes. Für die Umsetzung des Projektes in den Gemeinden und Städten und Landkreisen kooperiert die Stiftung mit jeweils einer zentralen gemeinnützigen oder städtischen Einrichtung/ Organisation. Projektträger vor Ort können beispielweise die Stadtverwaltungen sein, freie Wohlfahrtsverbände, Bürgerstiftungen oder ähnliche Einrichtungen vor Ort. 

Diese Einrichtungen/ Organisationen übernehmen die Funktion eines regionalen Ansprechpartners und setzen als “Projektträger“ das Notinsel-Projekt mit Hilfe der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel um. 

Erste zentrale Aufgabe: Der Projektträger vor Ort ist verantwortlich für die langfristige Betreuung der Notinseln und auch für die Überwachung der Datenaktualität auf der Internetseite. Ohne diesen Projektträger vor Ort können einzelne Geschäfte in der betreffenden Stadt oder Gemeinde keine Notinsel werden.

Zweite zentrale Aufgabe: Der Projektträger vor Ort ist dafür verantwortlich, das Projekt bei Kindern und Eltern bekannt zu machen und das Projekt vor allem für Kinder durch aktive Maßnahmen aktuell und „lebendig“ zu halten.

11. Wie wird man Projektträger vor Ort?

Um Projektträger vor Ort zu werden, schließt eine gemeinnützige oder städtische Einrichtung/ Organisation mit der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel eine Notinsel-Partner-Vereinbarung ab. Die Umsetzung des Projektes vor Ort obliegt dann dem Projektträger vor Ort, die Stiftung unterstützt diesen dabei. Die Notinsel-Partner-Vereinbarung beinhaltet vor allem Maßnahmen zum Aufbau und zur Pflege des Notinsel-Projektes vor Ort und digital auf der Notinsel-Webseite. Außerdem beinhaltet sie Vereinbarungen zum Aufbau und Pflege hilfreicher (ehrenamtlicher) Netzwerke für Kinder vor Ort. Zu den Aufgaben gehört auch die Bekanntmachung der Notinseln in Schulen, Kitas und weiteren Einrichtungen für Kinder. Der Standort-Partner ist außerdem für die Auswahl und Aufnahme von potentiellen Anlaufstellen für Kinder als Notinseln verantwortlich.

Wenn Sie Projektträger vor Ort werden möchten, kontaktieren Sie die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel.

12. Welche Kosten trägt der Projektträger vor Ort?

Der Projektträger vor Ort übernimmt eine anteilige Co-Finanzierung für das Notinsel-Projekt. Die Hauptkosten trägt die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel. Mit dem Geld werden die vielfältigen Maßnahmen, insbesondere die technische Weiterentwicklung und Betreuung, sowie die Umsetzung des Gesamtprojektes finanziert. Der Projektträger vor Ort übernimmt:  

EINMALIG: 750 Euro im ersten Projektjahr

JÄHRLICH: 175 Euro Betreuungspauschale ab 2. Projektjahr

VARIABLE: Material- und Druckkosten hängen vom Bedarf vor Ort ab.

Die Höhe der standortbezogenen Material- und Druckkosten hängen von den jeweiligen Auflagen ab und welche Maßnahmen zur Erreichung der Kinder vor Ort ergriffen werden. Die Projektträger können mit Hilfe unserer Druckvorlagen einige der Notinsel-Materialien eigenverantwortlich erstellen lassen oder den Druckservice über den Hofmayer-Verlag nutzen. Der Notinsel-Aufkleber wird ausschließlich über den Hofmayer-Verlag bezogen. Alle verfügbaren Materialien mit Preisangabe sind in der Notinsel-Materialiste aufgeführt.

13. Welche Aufgaben hat der Projektträger vor Ort?

  • Die Öffentlichkeit über das Notinsel-Projekt informieren, z.B. bei Kinderfesten, Schul- und Stadtfesten, über die Presse, bei besonderen Aktionen, wie bei einer Stadt-Rallye etc. 
  • Ein Netzwerk bilden von Notinseln, also von Geschäften, Praxen, Schulen und anderen Einrichtungen. 
  • Neue Notinseln durch verschieden Maßnahmen hinzugewinnen.
  • Kinder und Jugendliche über die Notinseln informieren, z.B. am Schulanfang über die Schule, durch Flyer, Ansprache der Eltern etc.
  • Mit Hilfe der Notinsel-Webseite in deren Backend die Eintragung (potentieller) Notinseln zu verwalten bzw. zu überwachen und ggf. auch selbst Informationen über die Notinsel-Geschäfte pflegen und aktualisieren (Notinseln ohne eine gültige E-Mail-Adresse können sich ab dem Jahr 2024 nicht mehr registrieren).
  • Notinsel-Materialien für die Notinseln (Notinsel-Aufkleber, Handlungsanweisung, Infomaterial etc.) vorhalten und den Notinseln zur Verfügung stellen. 
  • Mindestens alle 2 Jahre eine Umfrage zur Inanspruchnahme der Notinseln durchführen, und die Meldungen von Vorfällen in Notinseln verwalten.  

14. Welche Notinsel-Materialien gibt es?

Alle Notinsel-Materialien sind in der Materialliste im internen Notinsel-Bereich für Projektträger (NICHT für Notinseln!) zu finden. Notinseln benötigen

  • jeweils einen Notinsel-Aufkleber zur Anbringung an der Tür oder Fensterfront VON INNEN. Der zum Aufkleber ergänzte QR-Code navigiert zur Notinsel-Webseite.
  • eine Handlungsanweisung mit regionalen Notrufnummern und Anweisungen für den Notfall (Sie ist für die Mitarbeitenden in den Notinseln und muss stets griffbereit allen Mitarbeitenden zur Verfügung stehen). Ab 2024 enthalten die Handlungsanweisungen einen QR-Code zur Meldung von Vorfällen in den Notinseln.
  • Handzettel, Flyer und/oder Plakate werden nach Bedarf durch den Projektträger erstellt und vor Ort eingesetzt. 

Die Abwicklung von Druckaufträgen für die Projektträger übernimmt der Hofmayer-Verlag (www.hofmayer-verlag.de). Falls Projektträger Drucksachen selbst erstellen lassen, ist das mit unseren Vorlagen möglich. Individuelle Anpassungen (Logo und Nummern einbauen) kann der Hofmayer-Verlag kostenpflichtig vornehmen. Ausgeschlossen von der eigenen Erstellung: Notinsel-Aufkleber, Notinsel-Schulplaner, Familienkalender und Sonderartikel wie Bleistifte, Luftballons etc., diese können ausschließlich über den Hofmayer-Verlag bezogen werden.

15. Können die Notinsel-Materialien verändert werden?

Überall an Stellen, an denen explizit Eintragungsmöglichkeiten vorgesehen sind, können individuelle Angaben gemacht werden. Notrufnummern, Kontaktdaten und Logos der Partner/Sponsoren vor Ort können individuell eingesetzt werden. Alle anderen Materialen benötigen keine Individualisierung. Der Notinsel-Aufkleber ist komplett unveränderbar.

Die Einheitlichkeit dient u.a. der Qualitätssicherung und der Erkennbarkeit bei Kindern und ihren Eltern. Alle Standorte treten somit nach außen gleich auf. Kinder können somit die Notinseln erkennen, auch, wenn sie in einer anderen Gemeinde, Stadt oder Landkreis zu Besuch sind oder umziehen.

16. Welchen Beitrag können alle Menschen im Rahmen des Notinsel-Projekt leisten?

Kindern zu helfen, ist wichtig! Das Notinsel-Projekt bringt Menschen zusammen, die Hilfe suchen, mit Menschen, die Hilfe geben können. Je mehr Menschen Kindern helfen, desto dichter entwickelt sich ein sicheres Netz an Notinseln und damit an Hilfen für Kinder in der Gemeinde oder in einer Stadt. Der Mehrwert ergibt sich aus vielen kleinen Aktionen:

  • Lehrkräfte können Eltern und Kinder über die Notinseln informieren, 
    beispielweise zu Beginn eines jeden Schuljahres.
  • Schüler:innen höherer Klassenstufen können jüngere Kinder über die Notinseln informieren im Rahmen von kleineren Schulprojekten. 
  • Die Polizei kann bei der Verkehrserziehung für einen sicheren Schulweg 
    auf die Notinseln hinweisen.
  • Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen, freie Wohlfahrtsverbände etc. können über das Notinsel-Projekt informieren und die breite Bevölkerung darauf aufmerksam machen, dass Kinderschutz in einer Gemeinde oder Stadt für alle eine Aufgabe ist.  
  • Alle Notinseln zusammen können ein Netz von Anlaufstellen für Kinder bilden und ein deutliches Signal setzen, dass Übergriffe und Gewalt keinen Platz in der Stadt oder Gemeinde finden und anstatt dessen, Hilfe und Unterstützung im Vordergrund stehen.

17. Warum verfolgt das Notinsel-Projekt ein sogenanntes Social-Franchise-Konzept?

Das Notinsel-Projekt wurde im Jahr 2002 in Karlsruhe von der Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel initiiert. Bald darauf interessierten sich weitere Städte, Gemeinden und Landkreise für das Projekt. Um bei der Übertragung des Projektes auf verschiedene Standorte eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten und von Synergieeffekten durch die sich entwickelnde Größe des Projektes zu profitieren, wurden zentrale Materialien entwickelt, damit alle Standorte zwar eigenständig, aber einheitlich im Sinne der Wiedererkennung agieren. 

Der Begriff „Social-Franchising“, der sich für dieses Vorgehen etabliert hat, ist der Fachbegriff für ein in diesem Fall nicht-kommerzielles Franchising mit dem Ziel, ein entwickeltes soziales Projekt auf weitere Standorte zu übertragen, die von Best-Practice-Beispielen, den Erfahrungen anderer und den technischen Entwicklungen profitieren. Dadurch ergibt sich auch eine hohe Kostenersparnis, denn eine eigene Entwicklung eines solchen Projektes mit all seinen Maßnahmen für jeden Standort einzeln, kann ein einzelner Standort kaum leisten. 

Das Modell des „Social-Franchising“ wird zur Übertragung sozialer Projekte vom Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. und der Bertelsmann Stiftung in ihrer Veröffentlichung „Nachmachen erwünscht Methoden erfolgreichen Projekttransfers“ empfohlen.

18. Wer übernimmt die Schirmherrschaft?

Die Schirmherrschaft wird meist von politischen Entscheidungsträger:innen in der Stadt oder Gemeinde übernommen z.B. von Oberbürgermeister:innen oder Trägern der Wohlfahrtsverbände. Diese Ämterbesetzungen können sich ändern. Aufgabe der Projektträger vor Ort ist es, rechtzeitig Ersatz oder Vertretungen anzufragen. Es empfiehlt sich, prominente Persönlichkeiten an den Standorten als mögliche Botschafter:innen für das Projekt zu gewinnen, damit das Projekt bekannt wird. Denken Sie darüber nach ob vielleicht Kinder selbst zu Botschafter:innen werden können.

19. Wie viele Notinseln gibt es in Deutschland?

Aktuell gibt es deutschlandweit rund 17.000 Notinseln. Alle Notinseln sind auf der Projekt-Webseite abrufbar: www.notinsel.de

20. Können bei Unternehmen mehrere Filialen Notinsel werden?

Seit dem Jahr 2017 gibt es die Möglichkeit, dass größere Unternehmen mit einem Netz an Filialen dem Notinsel-Projekt beitreten, sofern die Firmenzentrale die Aufgaben eines Projektträgers übernimmt. Hierbei geht das Unternehmen einen Partnervertrag mit der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel ein. Das Unternehmen kann anschließend alle Filialen als Notinseln kennzeichnen. Die Vereinbarung sieht grundsätzlich eine Mindestanzahl von 50 Filialen für diese Variante vor. Bei Interesse und weiteren Fragen zu dieser Umsetzungsvariante wenden sich Unternehmen direkt an die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel. 

21. Können soziale Einrichtungen Notinseln werden?

Schulen, Kitas, Horte etc. können selbst auch eine Notinsel werden. Darüber hinaus können sie mit Hilfe des Projektträgers aktiv dazu beitragen, dass es viele Notinseln vor Ort gibt und ihre Zielgruppen, z.B. die Schüler:innen selbst, in das Projekt eingebunden werden. Dazu gibt es Ideen und Best-Practice-Beispiele auch über die Materialien, die Schulen (über den Projekträger!) zur Verfügung gestellt werden. 

Bei Interesse wenden sich soziale Einrichtungen und Schulen direkt und ausschließlich an den Projektträger vor Ort.

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