Erste Voraussetzung
Geschäfte, Banken, Apotheken, öffentliche und andere geeignete Einrichtungen können grundsätzlich eine Notinsel werden. Privatadressen sind ausgeschlossen.
Zweite Voraussetzung
Sie können sich nur in Gemeinden, Städten oder Landkreisen als Notinsel registrieren, wenn an Ihrem Ort ein Projektträger vorhanden ist. Anfragen an uns, wo dies nicht der Fall ist, können nicht bearbeitet werden. Sollten Interessenten die Notinsel NEU initiieren wollen, kann diese Potentielle Projektträger Info dafür verwendet werden.